Rechtsprechung
BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsbezüge - Berücksichtigung von Rententeilen - Gesetzliche Rentenversicherung - SBZ - DDR - Sozialversicherungseinrichtungen - Freiwillige Beiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 16.12.1974 - I E 259/73
- BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 62, 185
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.01.1970 - 7 RAr 46/68
Arbeitslosengeld
Auszug aus BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78
Wie das Bundessozialgericht in dem Urteil vom 16. Januar 1970 (BSGE 30, 244) zu der gleichartigen Regelung des § 73 G 131 (Befreiung von der Sozialversicherungspflicht) entschieden habe, könne ein Beamter zur Wiederverwendung nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurückfordern, die er in Mitteldeutschland zur dortigen Einheitsversicherung entrichtet habe.Außerdem können die Versicherungsträger auch rein begrifflich nur zur "Erstattung" solcher Beiträge verpflichtet sein, die ihnen tatsächlich zugeflossen sind (BSGE 30, 244 [247]).
Der Gesetzgeber des G 131 wäre im Übrigen wegen des für das Sozialversicherungssystem geltenden Territorialprinzips gar nicht befugt gewesen, für einen Bereich außerhalb seines Hoheitsgebietes eine Befreiung von der Versicherungspflicht anzuordnen (vgl. BSGE 30, 244 [246, 247] zu der vergleichbaren Regelung des § 73 G 131).
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78
Da jedoch das Gesetz zu Art. 131 GG regelmäßig als Anspruchsgrundlage eine räumliche Beziehung des verdrängten Beamten zum Bundesgebiet voraussetzt (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] mit weiteren Nachweisen), kann die mit dem Status des Beamten zur Wiederverwendung verbundene Versicherungsfreiheit nur auf den Geltungsbereich dieses Gesetzes beschränkt sein.
- BVerwG, 23.05.1984 - 2 C 31.81
Berücksichtigung von Rententeilen für Beschäftigungszeiten außerhalb des …
- ebenso Urteil vom 6. Mai 1981 - BVerwG 6 C 65.78 - [BVerwGE 62, 185].Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 6. Mai 1981 - BVerwG 6 C 65.78 - (BVerwGE 62, 185 [187 f.]) im einzelnen dargelegt, daß dieses Ergebnis "aus dem eindeutigen Wortlaut (- der Vorschrift -) zu entnehmen ist und durch die Gesetzesmaterialien bestätigt wird", und daß dies auch für solche Renten gilt, die auf Beiträgen beruhen, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. März 1951 zu den Sozialversicherungseinrichtungen in der SBZ und in der DDR geleistet worden sind (BVerwGE 62, 185 [187 f.]).
Zu dieser Frage hat der 6. Senat in dem zitierten Urteil (BVerwGE 62, 185 [190 f.]) ausgeführt, daß es sich deshalb nicht um freiwillige Beitrage (und zwar im Sinne der Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131) handeln kenne, weil diese Beiträge nicht an einen Träger der Sozialversicherung im Geltungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG, sondern zur Sozialversicherung der SBZ und der DDR entrichtet worden seien.
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge …
Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren. - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81
Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung
Mit der Regelung ces § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren.
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
Versorgungsbezüge - Anrechnung von Renten - Rentenanteil aus freiwilligen …
Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren. - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 39.81
Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge …
Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren. - BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 11.94
Sozialversicherungseinrichtungen - SBZ - DDR - Freiwillige Beiträge
Bei den in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. März 1951 zu Sozialversicherungseinrichtungen der SBZ oder der DDR entrichteten Beiträgen handelt es sich nicht um "freiwillige Beiträge" im Sinne des § 74 Abs. 3 G 131 (- ebenso wie Urteile vom 6. Mai 1981 - BVerwG 6 C 65.78 - (BVerwGE 62, 185) und vom 23. Mai 1984 - BVerwG 2 C 31.81 -). - OVG Niedersachsen, 23.11.1993 - 2 L 19/90
Reichsfinanzverwaltung; Kriegsgefangenschaft; Beamtenverhältnis; …
§ 74 Abs. 1 G 131 ist nicht zu entnehmen, daß zu den gesetzlichen Rentenversicherungen nur solche der (ehemaligen) Bundesrepublik Deutschland, dagegen nicht die Sozialversicherungseinrichtungen der ehemaligen SBZ und DDR gehören (anderer Auffassung BVerwGE 62, 185, wonach es sich bei den in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. März 1951 zu den Sozialversicherungseinrichtungen der SBZ und der DDR entrichteten Beiträgen nicht um "freiwillige Beiträge" im Sinne des § 74 Abs. 3 G 131 handelt).